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   BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17   

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https://dejure.org/2017,48840
BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17 (https://dejure.org/2017,48840)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2017 - 20 F 10.17 (https://dejure.org/2017,48840)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 20 F 10.17 (https://dejure.org/2017,48840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Geheimhaltungsbedürftigkeit von personenbezogenen Daten i.R.d. Sperrerklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Geheimhaltungsbedürftigkeit von personenbezogenen Daten i.R.d. Sperrerklärung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2 1. Alt. und 3. Alt.
    Auskunftsanspruch über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Geheimhaltungsbedürftigkeit von personenbezogenen Daten i.R.d. Sperrerklärung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2 1. Alt. und 3. Alt.
    Auskunftsanspruch über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Geheimhaltungsbedürftigkeit von personenbezogenen Daten i.R.d. Sperrerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf die Verfassungsschutzämter zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17
    Im Falle des Informantenschutzes tritt neben das grundrechtlich abgesicherte Interesse des Betroffenen, seine persönlichen Daten geheim zu halten, das öffentliche Interesse, die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 8.16

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 10.17
    Des Weiteren wird der Beklagte bei der Prüfung einer Teilschwärzung dieser Unterlage auch zu berücksichtigen haben, dass er in der Sperrerklärung (S. 12) offengelegt hat, welche Informationssysteme überprüft worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2017 - 20 F 8.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:120917B20F8.16.0] - Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14

    In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision

    Hiernach können grundsätzlich insbesondere sowohl personenbezogene Daten als auch die von Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu den ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen zählen (vgl. zu personenbezogenen Daten: BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 20 F 10.17 - juris Rn. 6; zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen: BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 20 F 13.15 - juris Rn. 20).
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